Pflichtverteidigung

Pflichtverteidigung – Was bedeutet das und wann besteht ein Anspruch?

Nicht jeder Strafprozess kann ohne anwaltliche Unterstützung geführt werden. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz daher eine Pflichtverteidigung vor. Das bedeutet: Der oder die Beschuldigte muss einen Verteidiger haben, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Eine Pflichtverteidigerin wird bestellt, wenn z. B.

  • eine Verurteilung wegen eines Verbrechens und somit eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht,
  • Untersuchungshaft angeordnet wurde,
  • die Hauptverhandlung vor dem Landgericht stattfinden wird,
  • oder das Verfahren besonders schwierig ist.

 

Wichtig: Eine Pflichtverteidigung heißt nicht, dass Sie keine Wahl haben. Sie dürfen selbst eine Strafverteidigerin Ihres Vertrauens benennen. Das Gericht bestellt dann in der Regel diese Anwältin als Pflichtverteidigerin.

 

Als Strafverteidigerin übernehme ich auch Pflichtverteidigungen in Strafsachen. Dabei vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten engagiert und mit dem gleichen Einsatz wie in jedem anderen Mandat.
 

Kosten einer Pflichtverteidigung

Viele Mandantinnen und Mandanten fragen sich, wer die Kosten einer Pflichtverteidigung trägt. Zunächst übernimmt der Staat die Gebühren der Pflichtverteidigerin. Das bedeutet: Sie müssen im laufenden Verfahren keine Anwaltskosten vorstrecken.

 

Allerdings kann das Gericht am Ende des Verfahrens entscheiden, dass der oder die Verurteilte die Kosten nachträglich erstatten muss. Wird das Verfahren dagegen eingestellt oder endet es mit einem Freispruch, trägt der Staat die Kosten dauerhaft.

 

Wenn Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben oder eine Vorladung zum Gericht bekommen: Kontaktieren Sie mich frühzeitig. Ich prüfe, ob ein Anspruch auf Pflichtverteidigung besteht und setze mich konsequent für Ihre Rechte ein.
 

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